Gestaltungssatzung

Anträge zum Entwurf der Gestaltungssatzung

Vorbemerkung:
Die CDU-Fraktion hat den vorliegenden Entwurf der Gestaltungssatzung zunächst zur Kenntnis genommen und sodann zwecks möglicher Änderungen sowohl mit betroffenen Anliegern als auch Vertretern des örtlichen Gewerbevereins besprochen.
Unter Einbeziehung der Ergebnisse unserer Gespräche sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass die Gestaltungssatzung in der jetzigen Fassung zu restriktiv ist. 

Wir regen daher - unter Berücksichtigung der bereits von der SPD-Fraktion erfolgten Stellungnahme -  an, den Entwurf wie folgt zu ändern:

§ 1
Das Gebiet soll nicht noch um einzelne Häuser erweitert werden. Der entsprechende SPD-Antrag ist dem Grunde nach nachvollziehbar, berücksichtigt allerdings nicht, dass die genannten Häuser - zumindest teilweise - auch eine bedeutsame Wirkung auf andere Straßenteile haben (vgl. Haus Voges in Richtung Froebelstraße).

§ 11

Dachgauben sollten auch aus dem Material Glas möglich sein. Dieses wirkt nicht zu massiv und optisch durchaus zurückhaltend.

§ 13
Hier bedarf es aufgrund der Erläuterungen der Klärung, ob unter Absatz (1) auch Dachflächenfenster fallen, da bisher nur von Dacheinschnitten die Rede ist. Eine Maßbeschränkung auf das in der BauO NRW vorgesehene Mindestmaß schränkt einen Ausbau von Dachgeschossen zu sehr ein. Wir halten daher eine Größenbeschränkung entsprechend des SPD-Antrags für zielführender.

§ 14
Auch in Innenstadtlagen soll die Möglichkeit bestehen, sinnvoll regenerative Energien zu produzieren und zu nutzen. Die Maßfestsetzungen unter Absatz (3) sind ausreichend. Wir sind daher nicht dafür, eine Begrenzung von Solaranlagen auf Dachflächen im Sinne des Entwurfs vorzunehmen. § 14 Abs. 2 S. 2 und 3 können daher entfallen.

§ 16
Die Materialauswahl sollte angepasst werden, so dass auch Mauerwerk und Putz in Kombination zulässig sind (vgl. SPD-Antrag). § 16 Abs. 2 Satz 1 müsste daher in sprachlicher Ausgestaltung eine „und/oder“-Formulierung erhalten.

§ 17
Wir können auch hier grundsätzlich dem SPD-Antrag folgen. Es bedarf aber wohl einer Definition/Erläuterung, was  unter „wesentlichen“ Umbauten zu verstehen ist.

§ 19
Wir tragen den Vorschlag der SPD hier mit.

§ 20
Hier regen wir an, dass auch Klimaanlagen und sonstige technische Geräte unzulässig sind, soweit sie auf der straßenzugewandten Seite geplant sind. Diese wirken meist ebenfalls optisch als störend. Eine Installation von Parabolantennen auf Dachflächen sollte natürlich möglich sein.

§ 21
Abs. (3) a wird gestrichen, damit bspw. auch Geschäfte, die nicht direkt in der Fußgängerzone angesiedelt sind, auf ihren sich in der Nähe befindlichen Einzelhandelsstandort hinweisen dürfen. Hier ist im Hinblick auf sog. Stopper allerdings zu prüfen, ob diese nicht durch feste Installationen, z. B. Hinweisschilder ersetzt werden können.

Abs. (3) b wird gestrichen, damit auch Einzelhandelsgeschäfte, die eine geringe oder keine Schaufenstermöglichkeit haben, ihre Ware und Dienstleistungen präsentieren können (Beispiel Modehaus Schumann). 

Abs. (6) d wird ersatzlos gestrichen, da Fahnen heutzutage nicht nur ein wichtiges Werbemittel darstellen, sondern auch Zeichen für eine belebte Innenstadt sein können.

Abs. (6) f sollte angepasst werden. Dienstleitern/Ärzten muss es ermöglicht werden, die Schaufenster durch eine optisch zurückhaltende Folie zu bekleben, um mit diesem Sichtschutz die notwendige Privatsphäre gewährleisten zu können (Beispiel StB Hurtig).

Diesbezüglich wird vorgeschlagen, dass das Bekleben bis maximal zu 2/3 der Fläche zulässig ist. Einzelhandelsgeschäften sollte dieses bis maximal zu einem Drittel der Fläche gestattet sein (vgl. SPD-Antrag).

§ 24
Satz 2 kann gestrichen werden. Eine Ahndung mit einer Geldbuße ergibt sich bereits aus der BauO NRW.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Abke
Fraktionsvorsitzender