In Nordrhein-Westfalen (NRW) bezeichnet der Begriff „Sachkundige Bürgerinnen und Bürger“ Personen, die nicht Mitglied des Rates oder eines Bezirksausschusses sind, aber von einer Ratsfraktion oder dem Rat benannt werden, um in Ausschüssen mitzuarbeiten.
Offizielle Bedeutung (nach Gemeindeordnung NRW – GO NRW)
Eine Sachkundiger Bürger*in…
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ist kein gewähltes Ratsmitglied,
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wird durch den Rat auf Vorschlag einer Fraktion berufen,
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hat in den Ausschüssen Stimmrecht, sofern der Ausschuss kein Pflichtausschuss nach § 58 GO NRW ist,
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bringt Fachwissen oder besondere gesellschaftliche Perspektiven in die Ausschussarbeit ein,
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gehört formal nicht zum Rat, unterstützt aber die kommunalpolitische Arbeit.
Wozu gibt es sachkundige Bürger*innen?
Sie sollen:
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die Arbeit der Fraktionen fachlich verstärken,
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Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen,
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Expertise aus Vereinen, Verbänden, Wissenschaft oder Praxis einbringen.